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Strafverteidigung

Ich berate und verteidige Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen in Ermittlungs- und Strafverfahren engagiert und kompetent.

Strafrechtliche Ermittlungen sind für die Betroffenen oft ein schwerer Einschnitt. Polizei und Staatsanwaltschaft treten den Beschuldigten, die oftmals nur geringe oder gar keine Kenntnisse über das Straf- und Prozessrecht haben und die Folgen und Ausmaße der Ermittlungen nur schwer überblicken können, gegenüber. Nicht erst in der gerichtlichen Hauptverhandlung und bei einer drohenden Verurteilung, sondern bereits im Ermittlungsverfahren können Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen, erkennungsdienstliche Behandlungen oder auch der vorläufige Entzug des Führerscheins schwere Einschränkungen der Privatsphäre und des Alltags mit sich bringen. Als besonders schwerer Eingriff besteht auch die Möglichkeit der Untersuchungshaft. Daher ist in jedem Verfahrensabschnitt, von der polizeilichen Sachverhaltsermittlung bis hin zur Hauptverhandlung oder einem möglichen Strafvollzug, eine kompetente Strafverteidigung nötig.

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Ich verteidige Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen aller Art. Hierbei stelle ich Ihre Interessen immer in den Mittelpunkt. Neben dem selbstverständlichen gründlichen Studium der Verfahrensakten gehört daher eine ausführliche Besprechung des Tatvorwurfs und dessen rechtlicher Beurteilung mit Ihnen zu meiner Arbeit. Dies ist für die Erarbeitung einer gemeinsamen Verteidigungsstrategie unentbehrlich.

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Sprechen Sie mich insbesondere an, wenn bereits Maßnahmen gegen Sie erfolgt sind. Dies kann eine vorläufige Festnahme sein, eine Wohnungsdurchsuchung oder eine polizeiliche Vorladung zur Vernehmung.

 

Sollte bereits ein Strafbefehl gegen Sie ergangen sein, beachten Sie, dass gegen diesen nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden kann. Melden Sie sich daher möglichst schnell, damit wir gemeinsam prüfen können, ob ein Vorgehen gegen den Strafbefehl erfolgsversprechend und sinnvoll ist.

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Ich bin überzeugt davon, dass alle Beschuldigten in einem Rechtsstaat einen Anspruch auf eine kompetente und engagierte Strafverteidigung haben. Hierzu gehört jedoch immer ein Mindestmaß an persönlichem Vertrauen zwischen mir und den Mandant_innen. Aus diesem Grund übernehme ich keine Mandate bei Vorwürfen aus dem Bereich des Sexualstrafrechts sowie bei rassistisch motivierten Straftaten.

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